Über die kostenlose Familienmitversicherung sind Kinder in Deutschland bei gesetzlichen Krankenkassen eines Elternteilens laut des aktuell geltende Gesetzes abgesichert. Es spielt dabei aber keine Rolle, bei welchem Elternteil ein Kind versichert ist, weil in deutschen Versicherungen keine zusätzlichen Beiträge bei der Absicherung von Kindern anfallen. Kinder können allerdings auch privat krankenversichert werden, wenn beide oder ein Elternteil Privatpatienten bei einer Versicherung sind. In verschieden Fällen können Eltern zwischen einer gesetzlicher und privaten Krankenversicherung für Ihr Kind wählen. Eine private Krankenversicherung ist vorteilhaft, wenn die allgemeine Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung nicht deckt.
Gesetzlich oder privat – der Schutz von Kindern einer Krankenversicherung
Bei Arbeitnehmern, die versicherungspflichtig sind, sind in der Regel deren Kinder in Familienversicherungen beitragsfrei mitversichert, um einen Grundschutz innerhalb einer gesetzeskonformen Versicherung zu erhalten. Für jedes Kind wird in einer privaten Krankenversicherung wird ein Betrag erhoben, der nach verschiedenen Leistungen in ihrer Höhe variiert. Um ein Kind privat zu versichern, muss mindestens ein Elternteil privat versichert sein. Sollten beide Elternteile privat versichert sein, besteht zudem die Möglichkeit, in einer privaten Krankenkasse das Kind zu versichern.
Wie kann ich mein Kind privat versichern?
Wenn in der privaten Krankenversicherung ein Partner versichert ist, der andere Partner aber in einer anderen Krankenversicherung versichert ist, stellt sich die Frage, in welcher dieser Versicherungen das Kind versichert werden soll. Es gilt allgemein, dass Kinder keine Ansprüche auf Familienversicherungen haben, wenn privat versicherte Eltern über ein Einkommen von mehr als 5.212,5 Euro Brutto im Monat der Jahresarbeitsentgeltgrenze verfügen. Sollten gesetzlich versicherte Eltern allerdings zudem mehr verdienen, fällt das Einkommen der Privat-Versicherungen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze ab, in der ein Kind in eine Familienversicherung aufgenommen werden kann. Sonst besteht die Möglichkeit, das Kind entweder bei privaten oder bei gesetzlichen Krankenversicherungen zu versichern.
Wie funktionieren Privatversicherungen für Kinder?
Die Mitversicherung eines Kindes in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich kein Problem. Da ein Kind über den Elternteil der Familienmitversicherung versichert wird, hat es alle Ansprüche auf gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und eventuelle Zusatzleistungen, die zuständigen Krankenkassen jeweils anbieten. Sollte das Kind selbst über ein Einkommen verfügen, was 445 Euro im Monat nicht übersteigen muss, haben Familienversicherungen keine weiteren Ansprüche. Sogenannte Mini-Jobs bilden hier die Ausnahme. Bei diesen darf das Einkommen aber nicht über 445 Euro im Monat betragen. Der Familienschutz der Bundesregierung ist dann garantiert, wenn Eltern Ihre Kinder im Falle einer Krankheit unabhängig vom eigenem Einkommen versichern.
Für viele Familien gilt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als besonders günstig, da auch Stief- und Pflegekinder kostenlos mitversichert sind. Eingetragene Lebenspartner und deren Ehepartner können sich unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Das gilt auch für Enkelkinder, die in der Lebensgemeinschaft leben. So kann bei vielen Versicherungen die ganze Familie gesetzlich, einschließlich der Kinder und Enkelkinder, privat krankenversichert sein.
Ein Online Tarifrechner hilft bei der Entscheidung
Viele Eltern fühlen sich in der Regel überfordert, eine private Krankenversicherung für Ihre Kinder abzuschließen, weil im TV und der Presse zu viele Anbieter um die Gunst des Kunden buhlen. Glücklicherweise gibt es Internet Tarifrechner im Internet. Diese erlauben, Konditionen verschiedener Anbieter online zu vergleichen, um die optimale Versicherung zum günstigsten Preis zu finden. Wurde ein Elternteil hier fündig, kann er oft direkt einen Vertrag mit dieser Versicherung abschließen, um in der Zukunft Kosten von Krankheiten bei deren Kindern eine Deckung der Behandlungskosten zu erhalten.
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